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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmensberatung 

1 Hinweis zur Sprachform 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und beinhalten keinerlei Wertung. 

2 Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit  

2.1 Consulting Michael Graßmann erbringt Beratungs- und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unternehmensberatung. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Strategie-, Organisations- und Technologieberatung, Beratung in Sanierungs-, Restrukturierungs- und Krisensituationen, Gründungs- und Nachfolgeberatung, Unternehmensbewertungen, Unterstützung bei der Beschaffung von Finanz- und Fördermitteln, Marketing- und Vertriebsberatung, Beratung zu Organisations- und Personalentwicklungsfragen sowie die Begleitung bei der Einführung und Umsetzung von Softwarelösungen. 

2.2 Mit dem Zustandekommen eines Beratungsvertrages zwischen der Consulting Michael Graßmann (im Folgenden Berater) und dem Auftraggeber (im folgenden Mandant) erkennt der Mandant diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) unter Verzicht widersprechender AGB an. 

3 Geltungsbereich

3.1 Die nachstehenden AGB sind Grundlage für alle Beratungs- und/oder Dienstleistungen zwischen dem Berater und seinen Mandanten. Werden individuelle Vereinbarungen zwischen dem Berater und dem Mandanten getroffen, so haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB. 

3.2 Finden diese AGB zwischen dem Berater und einem Mandanten Anwendung, so gelten diese auch zukünftig für alle Beratungs- und Dienstleistungen auch dann, wenn der Berater nicht erneut darauf hinweist.  

3.3 Etwaige AGB des Mandanten gelten für die Zusammenarbeit mit dem Berater in keinem Fall, selbst dann, wenn der Berater ihrem Einbezug nicht oder nicht ausdrücklich widerspricht. 

3.4 Neben individuellen Vereinbarungen mit dem Mandanten und diesen AGB gilt nur deutsches Recht. 

4 Vertragsschluss 

4.1 Alle Angebote des Beraters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag zwischen dem Mandanten und dem Berater kommt ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Beraters zustande. Dies gilt unabhängig davon, ob der Mandant zuvor ein freibleibendes Angebot unterzeichnet, den Auftrag mündlich, per E-Mail oder online (z. B. über ein Kontaktformular oder eine Plattform) erteilt hat. Eine stillschweigende oder konkludente Annahme ist ausgeschlossen. Nach Eingang des Auftrags erhält der Mandant vom Berater entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Absage. 

4.2 Fördermittelabhängige Projekte 

4.2.1 Im Fall von durch öffentliche Förderprogramme unterstützten Beratungsleistungen – insbesondere Förderungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder anderer Landes- oder Bundesstellen – erfolgt der Vertragsschluss über die eigentliche Beratungsleistung erst nach Erteilung eines positiven Förderbescheids und schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Berater.   

Eine vorherige Annahme eines Angebots gemäß § 147 Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen. Der Mandant erkennt an, dass ein verbindlicher Vertrag vor Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht zustande kommt, um die 

Förderfähigkeit des Projekts nicht zu gefährden. 

Der Mandant kann den Berater jedoch gesondert und ausdrücklich mit  

vorbereitenden Leistungen beauftragen, z. B. mit der Plausibilitätsprüfung der Förderfähigkeit, der Unterstützung bei der Antragstellung oder der Zusammenstellung von Antragsunterlagen.   

Diese vorbereitenden Leistungen stellen nicht den Beginn der zur Förderung beantragten Maßnahme im Sinne der Förderrichtlinien dar, sondern erfolgen auf ausdrückliches Risiko des Mandanten, insbesondere hinsichtlich der Nichtförderung. 

4.2.2 Die im Rahmen der Antragstellung erbrachten Vorarbeiten sind  

gesondert vergütungspflichtig, auch wenn kein Förderbescheid erteilt wird. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis zu einem Stundensatz von 99,75 € netto, es sei denn, es wurde im Einzelfall schriftlich eine andere Regelung vereinbart. 

5 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

5.1 Die im Vertrag (Auftrag) zwischen dem Berater und dem Mandanten beschriebene Beratungs- und/oder Dienstleistung ist Gegenstand des Auftrages. Einzelheiten des Auftrages wie Art, Inhalt, Umfang der konkreten Beratungs- und/oder Dienstleistung sowie Dauer, Honorar etc. werden in dem Vertrag gesondert schriftlich dargelegt. 

5.2 Gegenstand des Auftrages ist die im Vertrag beschriebene Beratungs- und/oder Dienstleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolges. 

5.3 Die Leistungen des Beraters gilt als erbracht, wenn die Datenerhebung, die Datenanalysen sowie die Auswertungen mit den sich hieraus ergebenen Schlussfolgerungen/Empfehlungen mit dem Mandanten erarbeitet sind und in einem abschließenden Gespräch dem Mandanten präsentiert und erläutert werden. Unberührt bleibt, ob der Mandant den vorgeschlagenen Empfehlungen folgt bzw. wann er diese umsetzt. 

5.4 Der Mandant darf die im Vertrag beschriebenen zu bringenden Ergebnisse ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke verwenden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Beraters darf der Mandant die zu erbringenden Ergebnisse nicht an Dritte weitergeben oder veröffentlichen. Der Berater behält sich alle Rechte und Ansprüche in Bezug auf Urheberrechte, Marken und sonstige mit ihnen verbundenen Schutzrechte sowie aller Methoden, Verfahren, Ideen und Konzepte, Geschäftsgeheimnisse und Know-how, die bei den zu erbringenden Ergebnissen enthalten sind, vor.  

5.5 Der Berater führt die Beratungs- und/oder Dienstleistung durch qualifizierte und erfahrene Berater mit größter Sorgfalt, mit seinem gesamten Know-how und stets auf die individuelle Situation des Mandanten bezogen, aus. 

5.6 Bei der Besetzung von Beratern wird der Berater möglichst dem Wunsch des Mandanten nach bestimmten Beratern nachkommen, hält sich jedoch das Recht vor, Berater einzusetzen, die den Leistungserfordernissen entsprechen. 

5.7 Berater des Beraters, die zur Auftragsdurchführung vorübergehend in der Betriebssphäre des Mandanten sind, sind ausschließlich an den Weisungen hinsichtlich Zeit, Art und Weise der Auftragsdurchführung des Beraters gebunden. Die Berater haben lediglich die Hausordnung und dessen Anweisungen zur Betriebssicherheit zu befolgen. 

5.8 Die Parteien vereinbaren, dass der Mandant während der Laufzeit der Beratung sowie für einen Zeitraum von sechs Monaten nach deren Beendigung keine vom Berater eingesetzten Personen, insbesondere Mitarbeiter oder Subunternehmer, direkt oder indirekt anstellt oder beauftragt. Für den Fall des Widerhandelns löst dies einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 25.000,- € aus. 

5.9 Der Mandant hat das Recht, sich während der Durchführung der Beratung jederzeit in Abstimmung mit dem leitenden Berater über den Stand des Beratungsvorhabens zu informieren und nach Durchführung der Beratung einen schriftlichen Bericht über den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung zu verlangen.

5.10 Der Berater ist verpflichtet, bei der Datenbeschaffung, Datenanalysen und Auswertungen stets die Situation des Unternehmens hinsichtlich der zu untersuchenden Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Die von dem Mandanten oder von Dritten bereit gestellten Daten werden lediglich auf Plausibilität überprüft. Die Analysen und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen/Empfehlungen erfolgen nach anerkannten Methoden aus der Wissenschaft und Praxis. Die Darstellungen der Beratungsergebnisse erfolgen in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. 

6 Leistungsänderungen 

6.1 Der Berater verpflichtet sich, Leistungsänderungen des Mandanten Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere vor dem Hintergrund des Gesamtaufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. 

6.2 Der Berater behält sich eine Prüfung der Leistungsänderungen vor. Berühren die Leistungsänderungen die vereinbarten Vertragsbedingungen hinsichtlich des Gesamtaufwandes oder des Zeitplans, so vereinbaren die Vertragsparteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen in Bezug auf die Erhöhung der Vergütung sowie der Verschiebung der geplanten Termine. 

6.3 Sind die Leistungsänderungen erheblich und lassen sich nicht in dem vereinbarten Auftrag integrieren, so kann der Berater eine gesonderte Beauftragung verlangen. 

6.4 Änderungen und Ergänzungen des Auftrages oder der wesentlichen zu erbringenden Ergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Protokolle über Besprechungen hinsichtlich der Leistungsänderungen können dem Rechnung tragen, sofern diese von beiden Parteien unterzeichnet werden. 

6.5 Solange die Leistungsänderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Berater den ursprünglich vereinbarten Auftrag ohne Berücksichtigung der Leistungsänderungen durch. 

7 Leistungsverhinderungen, Verzug, Unmöglichkeiten 

7.1 Der Berater gelangt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und der Berater diese Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat der Berater beispielsweise den unvorhergesehenen Ausfall der für das Beratungsprojekt eingeplanten Berater, höhere Gewalt und sonstige Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die dazu führen, dass der Berater die vereinbarte Leistung nicht oder vorübergehend nicht erbringen oder nur unter erschwerten Bedingungen erbringen kann. 

7.2 Der höheren Gewalt gleich stehen die Folgen von Krieg, Terroranschlägen, Arbeitskämpfen, hoheitlichen Eingriffen und ähnlichen Umständen, von denen der Berater unmittelbar oder mittelbar an der Leistungserbringung für den Mandant gehindert wird. 

7.3 Sind die Leistungshinderungen von vorübergehender Natur, so ist der Berater berechtigt, die Erfüllung seiner Pflichten um die Dauer der Verhinderungen und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird durch eine solche Verhinderung die Leistungserbringung des Beraters dauerhaft unmöglich, so wird er von diesen Pflichten frei. 

7.4 Bei Leistungsverhinderungen aufgrund von Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten des Mandanten zu Information und Kooperation aus individueller Absprache und aus Abs. 12 dieser AGB, ist der Berater berechtigt, zu den vereinbarten Stunden und Tagessätzen abzurechnen, selbst wenn dadurch das vereinbarte Honorarbudget überschritten wird. 

8 Honorare und Zahlungsbedingungen

8.1 Alle Honorare verstehen sich exklusive Reisezeiten, Fahrtkosten und sonstiger Nebenkosten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben. 

8.2 Für die erbrachten Leistungen darf der Berater dem Mandanten Honorar und Auslagen monatlich in Rechnung stellen. 

8.3 Berechnungsbasis für das Honorar sind die aufgewendeten Arbeitszeiten und die jeweils gültigen Stunden- bzw. Tagessätze der für den Mandanten tätigen Berater. Soweit nichts anderes bestimmt, erfolgt die Abrechnung auf Tagwerkbasis (1 Tagwerk entspricht 8 Stunden). 

8.4 Bei Vereinbarung eines Fest-, Pauschal- oder Höchsthonorars gilt der vereinbarte Betrag ausschließlich für die vereinbarten Beratungsleistungen. Reisezeiten, Fahrtkosten und sonstige Nebenkosten sind darin nicht enthalten, es sei denn, sie werden im Angebot ausdrücklich als inbegriffen ausgewiesen. Mehraufwand, insbesondere infolge von Pflichtverletzungen oder fehlender Mitwirkung des Mandanten, wird gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen abgerechnet. 

8.5 Reisezeit wird mit dem vollen Stunden- bzw. Tagessatz berechnet. 

8.6 Fahrtkosten werden mit 0,70 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. 

8.7 Sonstige Nebenkosten wie Parkgebühren, Bahn- oder Flugtickets, Übernachtungen sowie Auslagen (z. B. Porto, Druckkosten) werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. 

8.8 Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet und in den Rechnungen gesondert ausgewiesen. 

8.9 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar. 

8.10 Einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf es nicht; der Verzug tritt automatisch nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. 

8.11 Gerät der Mandant in Zahlungsverzug, ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 € pro Mahnung zu berechnen, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens. 

8.12 Solange der Mandant mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung von dem Berater in Verzug ist, darf der Berater seine Arbeiten für den Mandanten einstellen. Dadurch bedingte Verzögerungen bei der Auftragsdurchführung gehen alleine zulasten des Mandanten. 

8.13 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Beraters auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 

8.14 Falls der Mandant vor Beginn der Auftragsdurchführung vom Vertrag – unabhängig vom Rechtsgrund – zurücktritt, so hat er dem Berater 25 % des vereinbarten Honorars als Schadenersatz zu zahlen. 

9 Anpassung der Honorare bei unbefristeten Verträgen

9.1 Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex um mindestens 5 Prozent, kann jede Vertragspartei unter Angabe der eingetretenen Indexänderung eine Anpassung der Vergütung um den entsprechenden Prozentsatz verlangen, sofern die Vergütung jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bestand.  

9.2 Grundlage für die Anpassung ist die prozentuale Veränderung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland (Basisjahr 2020) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index.  

Sollte das Statistische Bundesamt den Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) auf ein neues Basisjahr umstellen, wird der Index in seiner jeweils fortgeschriebenen oder umgerechneten Fassung für die Berechnung der Vergütungsanpassung zugrunde gelegt, ohne dass es einer Vertragsänderung bedarf. 

9.3 Eine Preisanpassung kann nur durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei unter Angabe des maßgeblichen Indexstandes, der prozentualen Änderung und der neuen Vergütungshöhe verlangt werden. Die geänderte Vergütung gilt ab dem auf die Erklärung folgenden Monatsersten. Eine rückwirkende Anpassung ist ausgeschlossen. 

10 Geschäftspartner 

10.1 Der Berater behält sich vor, mit der Erbringung von Beratungs- und/oder Dienstleistungen sachverständige Berater einzusetzen, wobei der Berater stets dem Mandanten unmittelbar verpflichtet bleibt, es gilt dementsprechend § 16 der AGB.

10.2 Der Berater stellt sicher, dass die beauftragten Berater über das benötigte Fachwissen verfügen, und sichert die Qualität während der Auftragsdurchführung.  

10.3 Der Berater entscheidet nach eigenem Ermessen, welchen Berater er einsetzt. 

11 Haftung 

11.1 Soweit die etwaigen Schäden darauf beruhen, dass der Mandant seiner Mitwirkungspflicht in einem für die Auftragsdurchführung wesentlichen Punkten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung für den Berater ausgeschlossen. Die vollständige und rechtzeitige Erfüllung seiner Pflichten hat der Mandant nachzuweisen. 

11.2 Der Berater haftet dem Mandanten für durch leichte oder einfache Fahrlässigkeit (mit-) verursachte Schäden nur, wenn und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragzwecks unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall ist die Haftung auf die Auftragssumme begrenzt. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen. 

11.3 Im Übrigen haftet der Berater für Schäden nur, wenn und soweit diese vom Berater bzw. von deren Beratern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dabei beschränkt sich die Haftung des Beraters stets auf Schäden, mit denen er vernünftigerweise rechnen musste. 

11.4 Der Berater hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000,- € pro Schadensfall. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadenrisikos ist der Berater verpflichtet, dem Mandant eine höhere vertragliche Haftungssumme anzubieten, sofern der Mandant die zusätzliche Versicherungsprämie übernimmt. 

11.5 Der Berater haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung und/oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen. 

11.6 Der Schadensanspruch des Mandanten gegenüber dem Berater kann nur innerhalb von 6 Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch 2 Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 

11.7 Die Schadenersatzansprüche des Beraters gegenüber dem Mandanten verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.  

11.8 Wird die Leistung unter Einbeziehung eines Dritten – etwa eines Systemhauses, Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters, Personaldienstleisters oder Rechtsanwalts – erbracht und der Mandant darüber informiert, so gelten nach dem Gesetz und Bedingungen des Dritten entstehende Haftungsansprüche gegen den Dritten als an den Mandanten abgetreten. 

11.9 Nicht abdingbare gesetzliche Haftungstatbestände 

Unabhängig von den vorstehenden Regelungen bleiben zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften unberührt. Dies gilt insbesondere für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Haftungstatbestände können vertraglich weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. 

11.10 Haftung für Verbraucher 

Der Berater haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ebenso für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen gilt: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Beraters der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der Auftragssumme.  

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt. 

12 Mitwirkungspflicht des Mandanten 

12.1 Der Mandant ist verpflichtet, dem Berater nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen organisatorischen und fachlichen Vorrausetzungen zu schaffen, insbesondere alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten und Informationen zeitnah und aktuell zur Verfügung zu stellen, notwendige Entscheidungen zeitnah zu treffen und wenn erforderlich, die Zustimmung von den Entscheidungsgremien unverzüglich einzuholen sowie für den Berater geeignete Büroräume und die notwendigen Hilfsmittel in ausreichendem Maße zu Verfügung zu stellen.  

12.2 Ferner trägt der Mandant Sorge für die Teilnahme aller Führungskräfte und sonstigen Mitarbeiter seines Unternehmens, soweit deren Anwesenheit für die Auftragsdurchführung erforderlich ist und für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit jener Leistungen, die die Mitarbeiter des Mandanten aufgrund der Absprachen zwischen dem Berater und dem Mandanten beitragen sollen. 

12.3 Auf Verlangen des Beraters hat der Mandant die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. 

12.4 Der Berater wird frühzeitig und unaufgefordert über solche Umstände informiert, die für die Auftragsdurchführung von Bedeutung sein können. 

12.5 Die von dem Berater gelieferten Zwischenergebnisse und -berichte werden von dem Mandanten unverzüglich daraufhin geprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Mandanten bzw. sein Unternehmen zutreffen; erforderliche Korrekturen werden unverzüglich dem Berater schriftlich mitgeteilt. 

13 Gewährleistung / Mängelhaftung 

13.1 Der Berater sichert zu, die eingesetzten Berater sorgfältig auszuwählen und zu führen. Ein bestimmter Beratungserfolg ist nicht geschuldet. 

14 Kündigung 

14.1 Ist im Vertrag eine bestimmte Laufzeit oder ein konkret zu erreichendes Ziel vereinbart, endet der Vertrag automatisch durch Zeitablauf bzw. mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Eine gesonderte Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich. 

14.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein unbefristeter Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 

14.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (Brief, Telefax, E-Mail). Soweit im Einzelfall vorgesehen, kann die Kündigung auch über das Mandantenkonto (online) erfolgen. 

14.4 Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung. 

14.5 Im Falle der Kündigung eines Vertrags mit vereinbarter Kündigungsfrist oder Mindestnutzungsdauer hat der Mandant bis zum Ende der vertraglichen Restlaufzeit Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.

 

15 Zurückbehaltungsrecht 

15.1 Der Berater behält sich vor, bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen die ihm überlassenen Unterlagen zurückzubehalten, dessen Ausübung treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Mandant einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde. 

15.2 Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Mandant ihm bei Auftragserteilung überlassen hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien. 

16 Vertraulichkeit, Schweigepflicht, Datenschutz 

16.1 Der Berater verpflichtet sich, sämtliche Informationen über den Mandanten und sein Unternehmen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Dies umfasst auch alle Datenerhebungen, Analysen sowie daraus abgeleitete Schlussfolgerungen und Empfehlungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Mandant zuvor schriftlich zugestimmt hat. 

16.2 Informationen, die der Mandant ausdrücklich als „strikt vertraulich“ kennzeichnet, werden vom Berater in besonderer Weise geschützt und keinesfalls ohne vorherige Zustimmung des Mandanten weitergegeben. 

16.3 Der Berater stellt sicher, dass auch alle von ihm eingesetzten Personen auf die Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichtet werden. 

16.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt zeitlich unbegrenzt, auch über die Beendigung des Auftrags hinaus. Auf Wunsch des Mandanten werden alle im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitsmittel nach Abschluss des Auftrags in geordneter Form zurückgegeben. 

16.5 Personenbezogene Daten des Mandanten dürfen ausschließlich im Rahmen der Auftragsdurchführung verarbeitet oder an Dritte übermittelt werden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Berater gewährleistet dabei die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 

16.6 Der Berater und der Mandant verpflichten sich, sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das BDSG, einzuhalten.  

Soweit der Berater im Auftrag des Mandanten personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien vor Leistungsbeginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Der Berater trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen. 

17 Schutz des geistigen Eigentums 

17.1 Der Mandant verpflichtet sich, dass alle von dem Berater gefertigten Dokumente nur für seine eigenen Zwecke verwandt werden dürfen und nicht ohne Zustimmung des Beraters im Einzelfall publiziert werden. 

17.2 Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Mandant verbundene Unternehmen bedarf ebenfalls einer schriftlichen Zustimmung durch den Berater. 

17.3 Soweit Beratungsleistungen urheberrechtsfähig sind, bleibt der Berater Urheber. Der Mandant erhält in diesen Fällen nur das eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Beratungsleistungen. 

18 Nutzung digitaler Leistungen 

18.1 Anwendungsbereich 

Diese Regelungen gelten für sämtliche digitalen Leistungen, die dem Mandanten zur Verfügung gestellt werden, insbesondere: 

  • Software-as-a-Service (SaaS), Platform-as-a-Service (PaaS), Infrastructure-as-a-Service (IaaS) oder vergleichbare Cloud-Dienste, 

  • digitale Inhalte wie Schulungen, Webinare, E-Learning oder sonstige Online-Angebote. 

18.2 Registrierung, Zugang und Nutzung 

Über das Online-Mandantenkonto kann der registrierte Mandant die ihm zur Verfügung stehenden Leistungen selbst online ausführen. Der Zugang zu digitalen Leistungen setzt eine vorherige Registrierung voraus. Die

Registrierung einer juristischen Person darf nur durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen. Der Zugang erfolgt passwortgeschützt. Der Mandant ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und uns bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu informieren.  

Wir können die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z. B. unrichtige Angaben gemacht wurden oder zu befürchten ist, dass Zahlungspflichten voraussichtlich nicht nachgekommen wird. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen.  

Bei der Wahl des Passworts sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität). Änderungen des Passworts sind nur online innerhalb des Mandantenkontos möglich.  

Der Mandant hat uns bei Verlust der Zugangsdaten, des Passworts oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich zu unterrichten. Wir sind berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Mandantenkonto bzw. zu den digitalen Leistungen zu sperren. Der Mandant haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch. 

18.3 Nutzungsrechte und Vertraulichkeit 

Der Mandant erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Inhalte dürfen nur zum eigenen Gebrauch verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ton- oder Videoaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beraters. 

18.4 Verfügbarkeit und Wartung 

Der Berater bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der digitalen Leistungen. Geplante Wartungsarbeiten oder Funktionsupdates werden rechtzeitig angekündigt. Für kurzfristige Störungen oder Ausfälle wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 

18.5 Support und Updates 

Der Berater stellt Supportleistungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen bereit. Updates oder Weiterentwicklungen können ohne gesonderte Ankündigung eingespielt werden, sofern die Funktionalität nicht wesentlich eingeschränkt wird. 

18.6 Haftung 

Die Haftung des Beraters für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Nichtverfügbarkeit digitaler Leistungen ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.  

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 

18.7 Datenschutz und Datenverarbeitung 

Der Berater verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Der Mandant bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich. Weitergehende Informationen sind in unseren Datenschutzbestimmungen -www.consulting-grassmann.de/datenschutz- geregelt. 

18.8 Vertragsbeendigung, Zugangssperre und Datenzugriff 

Nach Vertragsende erhält der Mandant für einen angemessenen Zeitraum Zugriff auf seine gespeicherten Daten und kann diese exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. 

Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die vorstehenden Verpflichtungen den Zugang zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen. 

19 Widerrufsrecht bei digitalen Angeboten und Online-Verträgen 

19.1 Bei Geschäften mit Unternehmern (B2B) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. 

19.2 Das Widerrufsrecht und das entsprechende Formular gelten nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB. Auf § 19.1. wird verwiesen. 

19.3 Verbraucher haben das Recht, den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, die im Rahmen eines Fernabsatzvertrages (z. B. online) geschlossen wurden, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. 

19.4 Besondere Hinweise: 

Wurde durch Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist begonnen wird, ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Widerrufserklärung bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang des Vertrags entspricht. 

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch der Verbraucher vollständig erfüllt wurde, bevor der Widerruf erklärt wird. 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen 

- zur Lieferung von Waren, die nach Mandantenspezifikation angefertigt werden oder 

- eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind 

19.5 Widerrufsfrist 

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

19.6 Ausübung des Widerrufsrechts 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Mandant den Berater (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Fax, E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Das beigefügte Muster-Widerrufsformular unter Punkt 19.8. kann genutzt werden, ist aber nicht verpflichtend. 

19.7 Folgen des Widerrufs 

Im Falle eines Widerrufs werden alle Zahlungen, die vom Mandanten geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurückgezahlt. 

Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für diese Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

19.8 Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie dieses Formular ausfüllen und absenden, widerrufen Sie den Vertrag.) 

 

An: 

[Name / Firma] 
[Anschrift] 
[E-Mail-Adresse] 

 
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die  

Erbringung der folgenden Dienstleistung: 

_______________

Bestellt am () / erhalten am (): _______________

 

Name des/der Verbraucher(s): _______________

 

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________

 

Datum: _______________

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s): _______________

 

(nur bei Mitteilung auf Papier)  
(*) Unzutreffendes streichen. 

20 Erfüllungsort, Gerichtsstand 

20.1 Erfüllungsort für die Leistungen des Beraters und für Zahlungen an den Berater ist Crottendorf. 

20.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls der Firmensitz des Beraters in Crottendorf. Zuständig ist das für den Firmensitz des Beraters sachlich und örtlich zuständige Gericht. 

20.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

21 Sonstiges 

21.1 Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Berater dürfen nur  
nach vorheriger Zustimmung abgetreten werden. 

21.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingung müssen ausdrücklich gekennzeichnet sein. 

21.3 Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch Wirksame zu ersetzen. 

21.4 Der Mandant bestätigt und erkennt an, dass der Berater und der Mandant über das Internet per E-Mail oder über andere internetbasierte Kommunikationsmittel korrespondieren oder Informationen austauschen können.  

Crottendorf, den 21.04.2026 

Diese AGB gelten bis auf weiteres ab dem 21.04.2026. 

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